Reflektierende Folie
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Konturmarkierung nach ECE 48
- Top-Qualität
- fairer Preis
Die Konturmarkierung ist in Deutschland seit
dem 10.07.2011 und in ganz Europa spätestens seit Oktober 2011 für Neuzulassungen
bei LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht
von 7,5 t und bei Anhängern ab 3,5 t verpflichtend. Sie ist entsprechend der europäischen
Vorschrift ECE 48 anzubringen.
In der Bundesrepublik Deutschland sind bei
Fahrzeugen mit einer Erstzulassung nach dem
10.07.2011 nach dem bundeseinheitlichen
Mängelkatalog bei der Hauptuntersuchung
fehlende, beschädigte oder nicht vorschriftsmäßig
angebrachte Markierungen als erheblicher Mangel
einzustufen und entsprechend nachzurüsten.
Farben
- Seite: weiß oder gelb
- Heck: rot oder gelb
Anbauschema Heck
- ab 2,10 m Breite: Vollkonturmarkierung
Anbauschema Seiten
- ab 6,0 m Länge (inkl. Deichsel): mindestens eine Teilmarkierung. Im Fall reflektierender Werbung ist Vollkonturmarkierung vorge- schrieben.
Maße und Höhen
- die Markierung ist mit möglichst geringem Kantenabstand anzubringen.
- Längsrichtung/Breite: Abstand
max. 600 mm
oben: Abstand max. 400 mm
-
Reflektierende Folie, selbstklebend, für LKW-Plane
Spezifikationen
L: 50 m B: 50 mm -
Reflektierende Folie, selbstklebend, für LKW-Plane, segmentiert
Spezifikationen
L: 50 m B: 50 mm -
Reflektierende Folie, selbstklebend, für feste Untergründe
Spezifikationen
L: 50 m B: 50 mm